Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Wirtschaft am 23.02.2023

02.03.2023

Im letzten Bauausschuß wurden die Grundlagen für bedeutende bauliche Maßnahmen Kronshagens geschaffen bzw. Entscheidungen hierzu getroffen.

Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden

Es ist geplant, dass im Sinne der Energieeinsparung und des Klimaschutzes möglichst viele Liegenschaften der Gemeinde mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden sollen. Hierzu müssen natürlich die erforderlichen technischen Grundlagen vorhanden sein. Das betrifft insbesondere die Tragwerkplanung.
Eine Maßnahme, für die eine aktuelle Statik vorliegt, ist das Feuerwehrgerätehaus. Deshalb wurden hier jetzt einem Fachbüro der Auftrag ereilt, die erforderlichen Planungen zu erarbeiten, damit dann mit der Durchführung der Arbeiten begonnen werden kann.
Für die anderen gemeindlichen Immobilien liegen leider noch keine fundierten Grundlagen für die Umsetzung von Photovoltaik-Anlagen vor.  Sie müssen deshalb noch von Fachbüros erarbeitet werden. Um die Auftragserteilung an Fachbüros erteilen zu können, wurde seinerzeit  die GMSH beauftragt eine Ausschreibung zur Vergabe dieser Dienstleistung durchzuführen. Die Angebote dürften zur nächsten Bauausschusssitzung vorliegen, so dass dann die Maßnahme weiter vorangetrieben werden kann.

Weiterer Meilenstein der Ortskernplanung beschlossen!

Für die Ortskernplanung wurde ein wesentlicher Beschluss zur Gestaltung des Marktplatzes an der Kopperpahler Allee gefasst.
Es lagen inzwischen alle Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vor. Sie wurden alle innerhalb der Sitzung besprochen und von der zuständigen Fachplanerin erläutert. Die wesentlichen Anforderungen, die in den vorangegangen Sitzungen beantragt worden sind, werden erfüllt. Die Gestaltung wird sich der Art der Außenanlagengestaltung im Bereich der Bürgermeister  Drews Straße (Ladenzeile) anpassen und somit eine attraktive Ortskerngestaltung mit ausreichenden Verweilmöglichkeiten und Pflanzungen sichern. Zur Gestaltung der Lage der Marktstände wurde im Vorwege bereits eine Zustimmung von Seiten der Händler eingeholt.
Nach kurzer Diskussion wurde beschlossen, dass das zuständige Ingenieurbüro die erforderlichen Arbeiten aufgrund der Beschlusslage ausschreiben soll.

Seniorenwohnpark für Kronshagener Bürger und Bürgerinnen - Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen!

Nach langfristigen und intensiven Beratungen, die sich über mehrere Jahre erstreckten,  wurde nunmehr die  Auslegung des Bebauungsplanes  Nr. 42 (ehemaliger Gartenmarkt Klemm) beschlossen.
Es sollen dort in 11 Gebäuden mit jeweils 2 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss ca. 171 Wohnungen in einer Größe von überwiegend 68 m² Wohnfläche errichtet werden.
In einem Gebäude sind Wohnungen im Rahmen des  öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus (im 1. und 2 Förderungsweg) nach den Bedingungen des Landes Schleswig-Holstein geplant. In den anderen Gebäuden sollen Eigentumswohnungen errichtet werden.
Des Weiteren ist ein Zentralgebäude mit verschiedenen sozialen Einrichtungen wie z.B. Tagespflege, Wohngruppen für Senioren und u.a. auch ein Café vorgesehen.
Der ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage mit 185 Stellplätzen und 29 oberirdischen Parkplätzen untergebracht.
Aufgrund einer intensiven Auseinandersetzung unserer Fraktion mit der geplanten Baumaßnahme sind noch wesentliche Forderungen unserer Bauausschussmitglieder in den Bebauungsplan eingegangen. So haben wir bewirkt, dass die massive Bebauung um einen Baukörper der Wohngebäude von ursprünglich 12 auf 11 Gebäude geändert wurde. Die Verdichtung des Grundstückes wird dadurch reduziert.
Eine wesentliche Forderung von uns bestand darin, dass zwingend gesichert werden muß, dass sämtliche Rettungsfahrzeuge, insbesonders auch das Drehleiterfahrzeug der Feuerwehr, jedes Gebäude im Wohngebiet erreichen können. Natürlich muss eine Zufahrtsmöglichkeit auch z. B. für Umzugsfahrzeuge möglich sein. Nach langwierigen Diskussionen ist man unserer Forderung nachgekommen und hat die Wegeführung entsprechend angepasst, so dass jetzt die von uns gewünschten Sicherheitsanforderungen planerisch umgesetzt worden sind.
Eine Änderung der Festsetzung der Nutzung im Wohngebiet war eine weitere Auflage zu unserer Zustimmung. Es war ursprünglich ein allgemeines Wohngebiet geplant. (WA). In einem WA Gebiet sind auch Gewerbeeinrichtungen in bestimmten Umfang zulässig. Wir halten das für eine Wohnanlage, die für Senioren/innen vorgesehen ist aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll. Hinzu kommt noch, dass diese Gewerbeeinheiten wegen des in der Anlage geforderten ruhenden Verkehrs, mit Fahrzeugen nicht hätten angefahren werden dürfen. Auch in dieser Hinsicht konnten wir uns durchsetzen. Die Wohngebäude liegen jetzt im B-Plan alle in einem reinen Wohngebiet (WR).
Damit die gesamte geplante Bebauung entsprechend den Regelungen des Bebauungsplanes zielgerichtet umgesetzt wird, bedarf es noch umfangreicher Vereinbarungen zwischen dem Investor und der Gemeinde. Es muss hierzu ein städtebaulicher Vertrag bzw. ein Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan geschlossen werden. Das Bestreben unserer Fraktion wird es sein, darauf zu achten, dass in diesem Vertrag gesichert wird, dass die aus Sicht der Gemeinde gewünschte Umsetzung diese Baumaßnahme im Sinne der Senioren/innen unserer Gemeinde gelingen wird.