Unsere CDU-Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Sie trifft die für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen und überwacht die Durchführung. Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden alle fünf Jahren im Rahmen der Kommunalwahl durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gewählt. Neben den gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern arbeiten in den Fachausschüssen auch sog. bürgerliche Mitglieder der einzelnen Fraktionen mit gleichen Rechten und Pflichten mit.