
Der Ausschuss für Bauwesen und Wirtschaft hat in seiner Sitzung vom 07.02.2019 einstimmig beschlossen, weitere Mittel in Höhe von rund € 120.000 durch einen entsprechenden Nachtragshaushalt für die Sanierung von Sanitäranlagen in der Sporthalle der Grundschule Kronshagen sowie in der Gemeinschaftsschule bereitzustellen. Unserer Gemeinde war es gelungen, im Wege des Förderprogramms des Landes „SANI III“ Fördermittel in Höhe von € 80.000 € zu akquirieren. Mit den zusätzlichen Mitteln können damit weitere Sanitäranlagen an unseren Kronshagener Schulen umfassend saniert und zukunftsfähig ausgerichtet werden. Der Beschluss muss durch den Haupt- und Finanzausschuss noch bestätigt werden.
In der Sitzung wurde weiterhin einstimmig der vor rund 3 Jahren gefasste Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Planes 25 Eckernförder Straße „Soziales Quartier“ aufgehoben. Unklarheiten beim Betreibermodell und Bedenken hinsichtlich des baulichen Ausmaßes hatten dazu geführt, dass der Ausschuss entschied, diese Planungen nicht weiter zu verfolgen.
Die Ausschussmitglieder sprachen sich anlässlich der durchgeführten Untersuchung von Dächern über die Geeignetheit für den Betrieb von Photovoltaikanlagen dafür aus, dafür grundsätzlich alle gemeindlichen Liegenschaften in Betracht zu ziehen.
Mit großer Sorge nahmen die Ausschussmitglieder Informationen von Anwohnern zur Kenntnis, wonach ein Investor in der Kieler Straße die Errichtung eines Mehrfamilienhauses über drei Grundstücke plant. Dabei richteten sich die Bedenken weniger gegen das Vorhaben als solches, sondern vielmehr gegen die angebliche Absicht, das rückwärtige Gartengelände zum Villenweg nahezu vollständig mit Parkplätzen zu bebauen. Insbesondere die damit verbundenen möglichen Lärmbeeinträchtigungen der dortigen Anwohner müssen nach Ansicht der CDU-Fraktion geprüft werden.
Auch mit Blick auf andere derzeit in der Gemeinde zu beobachtende Bauvorhaben machte die CDU-Fraktion noch einmal deutlich, wie wichtig es ist, die Bebauungspläne in regelmäßigen Abständen auf ihre Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung zu prüfen. Insbesondere die Möglichkeit, Baufenster zusammenzulegen, müsse für bestimmte Bereiche hinterfragt und politisch in regelmäßigen Abständen neu bewertet werden.
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